Umpfarrung
Umpfarrung
Nach alter Tradition gehört man immer zu der Kirchengemeinde, in deren Gemeindegebiet man wohnt. Zieht also eine Person, die bisher in Gemeinde A gelebt hat, in das Gebiet der Gemeinde B um, so gehört sie erst einmal grundsätzlich zu dieser Kirchengemeinde.
Manchmal gibt es gute Gründe, weiterhin zur "alten" Kirchengemeinde gehören zu wollen: wertvolle Beziehungen zu anderen Kirchenmitgliedern oder auch verbindende Erinnerungen an schöne Feste wie die eigene Hochzeit oder die Taufe und Konfirmation der Kinder. Auch in anderen begründeten Fällen gibt es die Möglichkeit, sich umpfarren zu lassen. Dies geschieht durch einen einfachen Antrag an die Gemeinde, in der man Mitglied sein möchte. Diesen Antrag kann man jederzeit stellen. Der Kirchenvorstand der aufnehmenden Gemeinde entscheidet dann über die Aufnahme und informiert die Gemeinde, die verlassen werden soll.
Manchmal gibt es gute Gründe, weiterhin zur "alten" Kirchengemeinde gehören zu wollen: wertvolle Beziehungen zu anderen Kirchenmitgliedern oder auch verbindende Erinnerungen an schöne Feste wie die eigene Hochzeit oder die Taufe und Konfirmation der Kinder. Auch in anderen begründeten Fällen gibt es die Möglichkeit, sich umpfarren zu lassen. Dies geschieht durch einen einfachen Antrag an die Gemeinde, in der man Mitglied sein möchte. Diesen Antrag kann man jederzeit stellen. Der Kirchenvorstand der aufnehmenden Gemeinde entscheidet dann über die Aufnahme und informiert die Gemeinde, die verlassen werden soll.